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See- und Binnenfunk.

 

Warum sollte ein Skipper einen Funkschein eigentlich erwerben?

 

Brisant wurde diese  Frage, da sich die Ausbildungsanforderungen verschärften:

 

2003 wurden nicht nur die alten Lehrgänge modifiziert und die bislang üblichen Abschlüsse durch Neue ersetzt, sondern auch die gesetzlichen Grundlagen erfuhren Änderungen.

Wenn eine Funk - Anlage an Bord ist (und dies ist bei allen Charteryachten der Fall!), muss der Skipper den dazugehörigen Funkschein (UBI, SRC, LRC) auch besitzen!

Ein Crewmitglied mit Funkschein reicht nicht mehr aus.

 

Wichtig für alle Skipper :

Es wird auch dringend empfohlen, sein Schiff mit Funkanlagen auszustatten. Warum?

Aus rechtlicher und versicherungstechnischer Sicht kann man diese Empfehlung schon als "muss" verstehen.

"Unterlassene Sorgfaltspflicht", "schlechte Seemannschaft" und "grobe Fahrlässigkeit" sind nach einer Havarie die entscheidenden Argumente der Versicherungen.

Im  Notfall kann man mit einer Funkanlage schnell Hilfe anfordern und dadurch u. U. Menschenleben retten.

 

Da UKW Anlagen inzwischen auch sehr günstig angeboten werden ( ab ca. 100.- € !), ist die Frage der Ausrüstung eigentlich schon beantwortet.

 

Stellen sie sich vor, über Funk wird ein treibender Container gemeldet  und sie kollidieren mit diesem, da sie kein Funk an Bord haben. Es entsteht Sachschaden, Wassereinbruch und u. U. gibt es auch Verletzte! Sie auch keine Hilfe rufen und eine Rettung ist nicht in Sicht. ....

 

Wie erklären Sie den Geschädigten, dass ihnen 100.- € zu viel waren?

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