L R C :
Long Range Certificate / Allgemeines Funkbetriebszeugnis
Es berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen,
Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS
Prüfungsvoraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
Gültigkeit:
International und unbefristet.
Prüfungsanforderungen:
- Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für den Austausch von Informationen,
die sich auf den Schutz menschlichen Lebens auf See beziehen, sind Voraussetzung.
Die LRC-Prüfung erfolgt in englischer Sprache.
- Beantwortung eines Fragebogens mit 30 Fragen aus dem Fragenkatalog Teil 1 (SRC).
Dieser ist schriftlich innerhalb 60 Minuten zu beantworten. 80% davon
müssen richtig beantwortet sein.
Bei Besitz eines SRC entfällt dieser Prüfungsteil.
- Fragenkatalog des LRC beinhaltet 112 zusätzliche Fragen (Fragenkatalog Teil 2).
Daraus wird die schriftliche Beantwortung eines Bogens aus 10 möglichen
Fragebögen mit 15 Fragen gefordert.
Dieser ist schriftlich innerhalb 30 Minuten zu beantworten. 80% davon
müssen richtig beantwortet sein.
- Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache
mit anschließender Übersetzung ins Deutsche (ohne Hilfsmittel, 15 Min.)
- Abgabe von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache
nach schriftlicher Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung
des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen
und Redewendungen in der Seefahrt.
- Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand
von Fallbeispielen an zwei miteinander kommunizierenden DSC-Grenzwellen/Kurzwellen/Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen
und anhand von Fallbeispielen im mobilen Seefunkdienstes über Satelliten.
- Bedienung des Sprechfunkgerätes:
praktische Prüfungsdauer am Gerät ca. 30 Minuten und praktische
Verkehrsabwicklung.