Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Kursteilnehmer,
und uns. Sie sollen eine klare Beziehung fördern. Die AGB´s des online shop´s entnehmen
sie bitte der amazon.de Homepage.
Vertragsabschluss:
Für Funk -
Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch funkkurs.de zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Wir informieren Sie über den Vertragsabschluss mit einer schriftlichen / elektronischen Buchungsbestätigung.
Die Anmeldungen werden hierbei der Reihenfolge des Eingangs nach berücksichtigt.
Melden sich mehr Teilnehmer als Plätze zur Verfügung stehen, wird eine Warteliste
erstellt. Die sich auf der Warteliste befindlichen Bewerber rücken nach, falls bereits
angemeldete Personen ausfallen. Sollte trotzdem keine Teilnahme möglich sein, da
z. B. die Maximalteilnehmerzahl überschritten wurde, wird der bis dahin geleistete
Beitrag in voller Höhe zurück erstattet.
Vertragsrücktritt durch den Kunden:
Treten Sie -
bis 6 Wochen vor Kursbeginn 30%,
bis 2 Wochen vor Kursbeginn 50% der Kurskosten -
danach die vollen Kurskosten.
Rücktritt und Kündigung durch funkkurs.de
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht,
so kann funkkurs.de vom Vertrag zurücktreten.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Törnabbruch durch Teilnehmer
Nimmt der Kursteilnehmer
einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise / Abbruch des Kurses, wegen Krankheit
oder aus anderen, nicht von funkkurs.de zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch,
so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung des Kurspreises.
Teilnehmerzahlen:
UBI, SRC Kurse: mindestens 4 Teilnehmer.
Maximale Teilnehmerzahl bei Funkkursen (SRC, UBI):
8 Personen bei Kompaktkursen in Kaiserslautern,
15 Personen für Normalkurse.
Kurse, die wir im Auftrag anderer Ausbildungsstätten gebe, können hiervon abweichen.
Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.
Sonstiges
Gültigkeit der Vereinbarung:
Sollten einzelne Bedingungen oder Teile dieser Vereinbarung
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die übrigen Vertragsbestandteile nicht.
Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass diese Vereinbarung eine Regelungslücke
enthält.
Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke,
soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst
nahe kommt. Streitigkeiten an Bord beurteilen sich nach dem deutschen Recht. Auf
diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand und
Erfüllungsort ist Kaiserslautern.
| UBI |
| SRC |
| LRC |